Fursten Forest für Alle!

Fursten Forest für Alle!

Fursten Forest-netter Versuch

 

…sprich frei übersetzt:

„geh da nicht rein und bleib auf den Wegen!“

Kleiner Hinweis für Antwortsuchende: laut § 14 Bundeswaldgesetz bist du als Erholungssuchende/r befugt, Wälder in Deutschland zu betreten. Auch Wälder in Privateigentum. So ist es auch als grundsätzlicher Bestandteil in der Genehmigung für den Fursten Forest verankert. Natürlich bist du zu besonderem Wohlverhalten aufgefordert, um Tier- und Pflanzenwelt nicht zu stören bzw. durch Nutzung nicht schädigend einzuwirken.

Haftung: kein Waldbesitzer haftet für Schäden, die beim Betreten eines Waldes (z.B. Astbruch bei Sturm) entstehen können. Außer man lässt sich Waldwege, die laut Gesetz nur von Waldarbeitern befahren werden dürfen, in „Flächen für Verkehr“ umwandeln. Dann sollte  auch hier, wie bei deinem Baum auf deinem Grundstück an einer Verkehrsfläche, die Verkehrssicherungspflicht und damit auch die entsprechende Haftung gelten.

Das war`s auch schon von meiner Seite. Viel Spaß und maximale Erholung bei deinem nächsten Waldbesuch. 

Eure Claudia von Bündnis 90/Die Grünen der Samtgemeinde Fürstenau