Baumschutzsatzung für Fürstenau!
Presseerklärung: Majestätische Baumriesen gefällt- Grüne reklamieren fehlende Baumschutzsatzung
Immer wieder stellen aufmerksame Bürger die grundlose Fällung stattlicher und vitaler Bäume in Siedlungs- und Außenbereichen fest.
Beispielhaft sei hier die Fällung von neun majestätischen Eichen mit einem Stammumfang von etwa vier Metern auf dem Hamberg genannt. Uralte, malerisch gewachsene, gesunde Bäume mussten weichen weil sich Moos auf dem südlich benachbarten Gebäude bildete. Auch die, die kein Gebäude beschattet haben.
Das dies kein Einzelfall ist bezeugen zahlreiche Fällungen der letzten Jahre im Alten Sande, Im Felde, Am Hamberg und in Siedlungsbereichen, um nur einige zu nennen, die bei uns Grünen von verzweifelten Anwohnern oder Fahrradausflüglern gemeldet wurden. Immer wieder werden Bäume in Eigenverantwortung gefällt oder unsachgemäß beschnitten und Verantwortungslosigkeit mit Ahnungslosigkeit entschuldigt.
Die oftmals hinzugezogene Untere Naturschutzbehörde des Landkreises verweist jedes Mal auf ihre Machtlosigkeit bezüglich einer fehlenden Baumschutzsatzung in unserer Kommune.
Eine Baumschutzsatzung kann unnötige Fällungen verhindern und Nachbarschaftsstreitigkeiten durch eine neutrale Behörde schlichten.
Natürlich wird und muss es auch Ausnahmen wie zum Beispiel zur Verkehrssicherungspflicht, zur Vermeidung von Beschattung bestehender oder geplanter Photovoltaikanlagen, zur Vermeidung der Gefährdung von Bausubstanzen und zur Vermeidung von Allergiegefahren im nahen Wohnumfeld geben. Auch das frühzeitige Gegensteuern durch fachgerechte Schnittmaßnahmen bei Bruchgefahr fördernden Wachstumsanomalien oder vitalitätsstörenden Gehölzkrankheiten müssen erlaubt sein. Im Zweifelsfall soll ein unabhängiger Baumgutachter eingeschaltet werden.
Bäume gehören zu unserem Landschaftsbild
Im Außenbereich stellen sie Landmarken dar, sind eine Art Zeitenwandler indem sie Geschichte erzählen und damit heimatsbildprägend sind und über Jahrzehnte ein Wiedererkennungsmerkmal darstellen.
In Siedlungsbereichen und Stadträumen wirken sie ortsprägend, bilden ein attraktives Stadtbild und sorgen hier, gerade im Zusammenhang mit der Klimakrise für Beschattung und durch ihre Verdunstungsleistung für Feuchtigkeit und damit Temperatur mindernd gegen Hitzeeffekte. Sie filtern Keime, Staub und Schadstoffe und sorgen damit für eine höhere Luftqualität.
Gestalterisch wirken Bäume raumgliedernd, stellen eine optische Verknüpfung zwischen Bebauung und Landschaft dar und wirken somit Lebensraum verschönernd. Bäume speichern CO2 und bieten einen unschätzbaren Wert als Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Insekten.
Lasst uns Bäume nicht mehr nur auf ihren Brennholzwert oder dreckmachende Laublieferanten reduzieren.
Achten wir ihre Daseinsberechtigung und schmeißen wir als Bürger gemeinsam die bis vor kurzer Zeit seit Jahrzehnten andauernde Coolness der Naturfeindschaft auch in unserer Kommune über Bord.
„Natürlich können wir nicht alle Bäume retten. Das verhindern schon die zahlreichen Ausnahmen. Daher ist es um so wichtiger, nicht nur die Bäume im Siedlungsbereich, sondern insbesondere auch die in der freien Landschaft oder an Gehöften zu schützen. Und auch wenn wir nur einen Teil der Bäume vor der Vernichtung retten können, sind wir schon einen großen Schritt weiter“ so Claudia Funke von den Grünen der Samtgemeinde Fürstenau.
Die Grünen wollen daher einen Antrag auf die Einführung einer Baumschutzsatzung in Fürstenau einreichen. Die Baumschutzsatzung soll eine erklärende Einführung und muss eine Karte des Geltungsbereiches enthalten.
Über die Internetseite der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) soll die vorgegebene Musterbaumschutzsatzung gemeinsam mit den Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung ausgearbeitet werden und die Rahmenbedingungen festgesetzt werden.